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Leverkusen: Wanderfische statt Wasserkraft: Umgehung des Wehrs am Freudenthaler Sensenhammer fertiggestellt

­Nach über 200 Jahren sei die Dhünn in Leverkusen-Schlebusch am Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer wieder durchgängig. Somit ist die 24 Kilometer lange Gewässerstrecke von der Dhünn-Mündung bis zum Staudamm der Großen Dhünn-Talsperre für Fische und Kleinlebewesen wieder frei. Die Fische können ungehindert zu ihren Laichplätzen im Gewässersystem der Dhünn und ihrer Nebenbäche gelangen.­
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Der Wupperverband hat Anfang März nach vierwöchiger Bauzeit die Verlegung der Dhünn um das Wehr des Sensenhammers abgeschlossen. Statt wie bisher über das Wehr fließt die Dhünn nun um die Anlage herum. Die Dhünn hat in diesem Bereich auf einer Länge von rund 150 Metern ein naturnahes, für Wanderfische durchgängiges Bachbett erhalten. Natursteine sorgen für abwechslungsreiche Strömungen und Ruhezonen. In Teilbereichen werden am Ufer Erlen und Weiden angepflanzt. Die Arbeiten wurden im Rahmen der Gewässerunterhaltung des Verbandes durchgeführt. Für die Baukosten in Höhe von rund 35.000 Euro erhält der Verband eine 80-prozentige Förderung aus dem Programm „Lebendige Gewässer“ des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Bereits im 18. Jahrhundert war die Dhünn erheblich umgestaltet worden, um den Sensenhammer mit dem nötigen Wasser aus der Dhünn zu versorgen. Die heute unter Denkmalschutz stehende Wehranlage sowie das System aus Ober- und Untergraben stellten in der Vergangenheit sicher, dass zum Betrieb der Wasserkraftanlage ausreichend Wasser zur Verfügung stand. Durch den Bau der Großen Dhünn-Talsperre, die das Dhünn-Wasser für die Trinkwasserversorgung von Leverkusen, Wuppertal, Remscheid und anderen Städten aufstaut, hatte sich die Wasserversorgung der Anlage jedoch deutlich verschlechtert. Für Fische und Kleinlebewesen im Gewässer stellte die Wehranlage ein unüberwindbares Hindernis dar.

Im November 2009 wurden durch die Vertragsunterzeichnung zwischen dem Förderverein Freudenthaler Sensenhammer e. V., der Stadt Leverkusen, der Bezirksregierung Köln und dem Wupperverband die Weichen gestellt, um die Durchgängigkeit der Dhünn wieder herzustellen. Der Förderverein stellt die Wasserkraftnutzung ein und hat für die Aufgabe der Wasserrechte eine Entschädigungssumme von der Bezirksregierung erhalten. Durch diese einvernehmliche Lösung haben die Beteiligten nun einen großen Schritt getan, um die Wiederansiedlung von Wanderfischen in den Nebenflüssen des Rheins zu unterstützen.

Bereits seit 1998 werden im Rahmen des Wanderfischprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen Lachse und andere Wanderfische in den Nebenflüssen des Rheins ausgesetzt. Die Dhünn ist aufgrund ihrer guten Wasserqualität Bestandteil des Wanderfischprogramms.

Die Beseitigung von Hindernissen in den Flüssen und Bächen ist eine wichtige Voraussetzung für die Rückkehr der Wanderfische. Auch für den „guten Zustand“ aller Gewässer, den die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, ist die Durchgängigkeit als eines der Merkmale einer guten Gewässerstruktur ein wichtiges Kriterium.

Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (bitte anklicken!)

(Fotos: Regionale 2010)