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Jubiläen & Auszeichnungen

Singen des Steigerlieds als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

Die Kulturministerkonferenz hat gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Auswahlempfehlungen des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission bestätigt, wie letztere mitteilte. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird damit um 13 Einträge erweitert. Aufgenommen wurden unter anderem die Hip-Hop-Kultur in Heidelberg, der Zirkus als eine Form Darstellender Kunst und der Bau des Spreewaldkahns. Darüber hinaus wurden zwei Modellprogramme gewürdigt, die beispielhaft zeigen, wie das Immaterielle Kulturerbe bewahrt werden kann. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst damit insgesamt 144 Formen gelebter Kultur in Deutschland.

„Der internationale Ruf Deutschlands beruht nicht nur auf herausragenden Ingenieurleistungen und Erfindergeist, sondern auch auf dem in Jahrhunderten gewachsenen kulturellen Erbe. Mit der Neuaufnahme von 13 Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis wird einmal mehr die kulturelle Vielfalt Deutschlands deutlich. Sie gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Kultur und ihre Traditionen zu leben und weiterzuentwickeln. Solche Räume stiften Identität und Heimat und damit die Grundlage für ein gutes Zusammenleben in einer modernen offenen Gesellschaft“, betont der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs.

„Ich freue mich, dass das Immaterielle Kulturerbe in Deutschland heute Zuwachs bekommen hat. Kultur zu leben bedeutet, Gemeinschaft zu stiften. Das ist eine Auszeichnung für all diejenigen, die ihr Wissen und Können weitergeben und sich damit Tag für Tag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt stark machen. Dass dieses großartige Engagement seit mittlerweile zehn Jahren von Bund und Ländern gewürdigt wird, zeigt uns, wie vielfältig und kreativ das kulturelle Leben in Deutschland ist“, erklärt Christoph Wulf, Vorsitzender des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die UNESCO unterstützt seit 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland gehört dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit zehn Jahren an. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden.
 

Elf lebendige Traditionen wurden ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulterbes aufgenommen:

Bad Dürrenberger Brunnenfest

Bau und Nutzung des Spreewaldkahns

Englmarisuchen

Gestaltung und traditionell handwerkliche Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche

Handweberei

Hip-Hop-Kultur in Heidelberg und ihre Vernetzung in Deutschland

Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung

Klassische Reitlehre in Deutschland

Knickpflege in Schleswig-Holstein

Singen des Steigerlieds

Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst
 

Zwei gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes werden ins Bundesweite Verzeichnis eingetragen:

Netzwerk Kachelofenbau – Traditioneller, handwerklicher Bau von Kachelöfen

Sail Training auf Traditionssegelschiffen
 

Hintergrund

Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 180 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland gehört der UNESCO-Konvention seit 2013 an.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, die von der Zivilgesellschaft dem Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen, das auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register guter Praxisbeispiele für den Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.

Zum Singen des Steigerlieds

Spuren des Steigerlieds reichen bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts zurück. Im Laufe der Zeit erfuhr das Lied als Zunft- und Volkslied diverse Umdichtungen und Ergänzungen. Das Steigerlied wird zu vielfältigen Anlässen gesungen, wie zum Beispiel bei Bergparaden und Bergaufzügen sowie bei anderen Feiern.

Die identitätsstiftende Bedeutung zeigt sich sowohl in aktiven Bergbauregionen, als auch dort, wo die Bergwerke bereits geschlossen sind. In beiden Fällen werden die traditionellen Bergbauwerte im Steigerlied (weiter-)gelebt und in Melodie und Gesang auch an die kommenden Generationen weitergegeben. Darüber hinaus wurde es auch in anderen Milieus außerhalb der Bergbaureviere populär.

Siehe: Steigerlied – Wikipedia