Düsseldorf/Kempen: Ministerentscheid: Schachtanlage der Zeche Niederberg in Kempen ist ein Denkmal

Nach gründlicher Überprüfung hat Stadtentwicklungsminister Michael Groschek nun entschieden, die Schachtanlage Niederberg in Kempen als Baudenkmal eintragen zu lassen. Dies teilte das Ministerium am 19. Februar 2015 mit. Zum neuen Denkmal-Ensemble zählen demnach das Fördergerüst, das Fördermaschinenhaus und die Schachthalle…

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hatte das nordrhein-westfälische Stadtentwicklungsministerium als Oberste Denkmalbehörde im Herbst darum gebeten, nach einer langen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Kempen, dem Kreis Viersen, der Ruhrkohle AG und dem LVR eine endgültige Entscheidung über den Denkmalwert zu treffen.

Zur Begründung sagte Minister Groschek: „Die rechtlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes sind klar und eindeutig. Nachdem wir alle Beteiligten angehört und das Gelände besichtigt haben, konnte es nur die Entscheidung geben, die Schachtanlage unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Schacht 4 der Zeche Niederberg hat in vielfacher Hinsicht eine herausragende Bedeutung: Sie ist bedeutend für die regionale Geschichte und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsprozesse. Für die Erhaltung und Nutzung der Schachtanlage in Kempen liegen letztlich sowohl städtebauliche als auch wissenschaftliche Gründe vor.“

Die Stadt Kempen wurde inzwischen angewiesen, die entsprechenden Gebäude und Anlagen in ihre Denkmalliste einzutragen. Über den weiteren Umgang mit dem Baudenkmal wird in einem denkmalrechtlichen Verfahren entschieden. Denkbar ist der komplette Erhalt oder Teilerhalt der Schachtanlage, unter Berücksichtigung der strengen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben ist aber auch ein Abriss nicht ausgeschlossen. Die Beteiligten haben nun die Aufgabe, ergebnisoffen weitere Nutzungs- und Erhaltungsperspektiven für das Baudenkmal zu entwickeln.